Jetzt gegen Impfschäden absichern!

Eine indi­vi­du­el­le Unfall­ver­si­che­rung kann Sie bei Gesund­heits­schä­di­gun­gen durch Imp­fun­gen absichern.

Wir infor­mie­ren Sie gerne!

 

 

Aus gege­be­nem Anlass (u.a. Covid-19-Imp­fung) kön­nen wir Ihnen schnell und unkom­pli­ziert ein Ange­bot für Ihre indi­vi­du­el­le Unfall­ver­si­che­rung erstel­len, bei der als Unfall­fol­ge auch Gesund­heits­schä­di­gun­gen durch Imp­fun­gen gel­ten, wenn der Impf­scha­den frü­hes­tens 1 Monat nach Beginn und spä­tes­tens 1 Monat nach der Been­di­gung der Ver­si­che­rung eintritt.

Spre­chen Sie uns ein­fach an! → Zur Kon­takt­sei­te