Vermögen & Vorsorge für Geschäftskunden

Oft­mals sind Sie in lei­ten­der Posi­ti­on oder Selbst­stän­di­ger für die Zukunft nicht opti­mal ver­sorgt. Schlau, wer bereits nun an die Vor­sor­ge für die Ren­te denkt.

Da in die­sem Bereich der Ver­si­che­rungs­dschun­gel vie­le Mög­lich­kei­ten anbie­tet, jedoch auch vie­le unnö­ti­ge Ver­si­che­rungs­mo­del­le ange­bo­ten wer­den, haben wir Ihnen hier einen klei­nen Aus­zug der sinn­volls­ten Ver­si­che­run­gen aufgeführt.

Eine sinn­vol­le Zusatz­ver­si­che­rung zum Kran­ken­ta­ge­geld ist die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung für selbst­stän­di­ge Unter­neh­mer, da hier die lau­fen­den Betriebs­kos­ten, wie zum Bei­spiel Per­so­nal, Mie­te, Strom etc. über­nom­men wer­den und Ihr Unter­neh­men gesi­chert ist. 
Eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge im Stil eines Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trag, wel­cher vom Arbeit­ge­ber auf das Leben eines Arbeit­neh­mers abge­schlos­sen wird. Eine Direkt­ver­si­che­rung kann nicht für einen Neben­job oder Mini­job abge­schlos­sen werden. 
Eine Gesell­schaf­ter oder auch Geschäfts­füh­rer ist in der Regel kein Mit­glied in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Des­halb spielt die Alters­vor­sor­ge für die­se Posi­tio­nen eine wich­ti­ge Rol­le. Die­se Ver­sor­gungs­lü­cke schließt die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung - die Gesell­schaf­ter- / Geschäfts­füh­rer Ver­sor­gung - kurz GGF-Versorgung. 
Unter einer betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge ver­steht man eine Ver­sor­gungs­leis­tung des Arbeit­ge­bers für den Arbeit­neh­mer wäh­rend eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses. Arbeit­neh­mer haben Anspruch auf Ent­gelt­um­wand­lung solang kei­ne tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen dies verhindern. 

Ger­ne sind wir für Sie da, falls Sie Fra­gen zu den ein­zel­nen Ver­si­che­run­gen haben oder wei­te­re Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen. Rufen Sie uns an (Tele­fon: 089 / 375 07 35-0)  oder ver­ein­ba­ren Sie mit unse­re Exper­ten ein per­sön­li­ches Beratungsgespräch.

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