Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
- Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/
CoC oder Einzelgutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
(EG-FGV)/§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung
des Herstellers - EVB-Nummer: Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
(Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich) - Zulassungsvollmacht für unseren KFZ-Zulassungsservice
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug nicht älter als drei Jahr, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
Zulassen eines Gebrauchtfahrzeugs
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein
- Ggf. amtliche KFZ-Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
und die Kennzeichen nicht übernommen werden können - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, Stempel müsste auf Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden sein.
- EVB-Nummer: Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
(Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich) - KFZ-Zulassungsvollmacht für unseren KFZ-Zulassungsservice
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)